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Mitteilung der Eidg. Steuerverwaltung betreffend Neuerungen Lohnausweis - Deklaration des Anteils Aussendienst bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug

Veröffentlicht am 11.08.2016

Ab der Steuerperiode 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer für den Arbeitsweg nur noch maximal 3’000 Franken pro Jahr in Abzug bringen. Diese Beschränkung des Fahrkostenabzugs hat auch Auswirkungen auf die Deklaration im Lohnausweis: Arbeitgeber haben bei Mitarbeitenden, die über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, neu den prozentmässigen Anteil Aussendienst zu bescheinigen.

 

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