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Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen - neue Verpflichtung für Unternehmen ab 1. Juli 2020

Veröffentlicht am 29.06.2020

Gemäss den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes müssen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ab 1. Juli 2020 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Diese Überprüfung dürfen Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Eidg. Revisionsaufsichtsgesetz vornehmen. Voraussetzung ist, dass deren leitende Revisorinnen und Revisoren die Teilnahme an einer Ausbildung gem. Art. 13d Abs. 2 Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann i.V. m. Art. 2 Verorodnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nachweisen können.

=> Die gesetzlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen erhalten Sie hier.

=> Informationen der EXPERTSuisse und das aktuelle Verzeichnis der akkreditierten Prüfer erhalten Sie hier.

Confidest AG bzw. Thomas Meier als leitender Revisor hat die entsprechende Ausbildung absolviert und erfüllt somit die Voraussetzungen zur Prüfung der Lohngleichhheitsanalysen.

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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