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Neue Obergrenzen für den versicherten Verdienst ab 1.1.2016 für Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung

Veröffentlicht am 15.08.2015

Ab 1. Januar 2016 gelten die neuen Obergrenzen für UVG und ALV1 von CHF 148'200 p.a. (bisher: CHF 126'000 p.a.).

 

Unsre Empfehlung:

Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Lohbuchhaltung für 2016 neu zu parametrisieren.

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55178

Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes ist massgebend, um sowohl die Prämien als auch die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Dieser Höchstbetrag wird vom Bundesrat festgesetzt. Er hat bei der Festsetzung dafür zu sorgen, dass in der Regel mindestens 92 Prozent, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind.

Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2008. Aufgrund der Lohnentwicklung ist nun eine erneute Anpassung nötig. Der Bundesrat hat entschieden, die Obergrenze per 1. Januar 2016 von 126‘000 Franken auf 148'200 Franken hinauf zu setzen. Diese Erhöhung bewegt sich im Rahmen der letzten Anpassungen. Mit der neuen Obergrenze werden ab 1. Januar 2016 rund 95 Prozent der Versicherten zum vollen Lohn versichert sein.

Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der obligatorischen Unfallversicherung ist auch für andere Sozialversicherungszweige von Bedeutung. Die Obergrenze gilt nicht nur für die Unfallversicherung, sondern ist auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung. Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämien- und Beitragssätze zur Folge. Neu erfolgen jedoch entsprechende Abzüge auch auf Löhnen über 126'000 Franken.

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